a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der ZELLSPA AG (nachfolgend «ZELLSPA», «wir» oder «uns» genannt) und ihren Klienten (nachfolgend «Klient» oder «Sie» genannt) im Zusammenhang mit der Erbringung der von ZELLSPA angebotenen Dienstleistungen und Behandlungen, unabhängig davon, ob diese online, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort gebucht werden. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen ZELLSPA und dem Klienten. Die jeweils gültige Fassung ist unter www.zellspa.ch/AGB abrufbar.
b) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB oder zum Vertragsverhältnis bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch ZELLSPA.
c) Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit. ZELLSPA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.Massgebendist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf www.zellspa.ch/AGB veröffentlichte Fassung.
d) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anmeldungen für Behandlungen werden online, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort entgegengenommen. Für sämtliche Buchungswege gelten dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültigen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
Der Vertrag zwischen ZELLSPA und dem Klienten kommt mit der Buchung durch den Klienten und deren Annahme durch ZELLSPA zustande. Die Reservation von Behandlungsterminen erfolgt jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang gemäss den Zahlungsbedingungen. Bis zum vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin.
ZELLSPA empfiehlt vor Therapiebeginn ein kostenloses persönliches Erstgespräch oder einen Videocall. Dieses dient der Information über den Ablauf der Behandlung, mögliche Risiken und Nebenwirkungen, die Kosten sowie die Datenschutzbestimmungen. Ein Erstgespräch ist jedoch keine Voraussetzung für den Vertragsschluss oder die Buchung.
Vor der ersten Behandlung nimmt der Klient die vorliegenden AGB zur Kenntnis, unterzeichnet den Gesundheitsfragebogen einschliesslich der Einverständniserklärung und wird zusätzlich in die sichere Anwendung der Druckkammer sowie den Ablauf der Behandlung eingewiesen.
ZELLSPA ist ein Ort der Ruhe, Regeneration und gegenseitigen Rücksichtnahme. Wir bitten alle Klienten, sich während ihres Aufenthalts respektvoll gegenüber anderen Klienten sowie unseren Mitarbeitenden zu verhalten.
Um eine angenehme und störungsfreie Atmosphäre zu gewährleisten, sind Mobiltelefone im Therapiebereich lautlos zu stellen. Telefonate sind ausserhalb der Therapieräume zu führen.
Im gesamten Gebäude gilt ein Rauchverbot. Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind gesetzlich anerkannte Assistenzhunde.
Den Anweisungen des ZELLSPA-Personals ist insbesondere aus Sicherheitsgründen jederzeit Folge zu leisten.
Aus Sicherheitsgründen dürfen ausschliesslich von ZELLSPA zugelassene Gegenstände in die Druckkammer mitgenommen werden. Insbesondere ist das Mitführen von verschlossenen Flaschen oder anderen geschlossenen Behältnissen, Druckbehältern, Feuerzeugen, Streichhölzern, Kugelschreibern, Filzstiften sowie weiteren Gegenständen, welche die Sicherheit oder den Betrieb der Druckkammer beeinträchtigen könnten, untersagt. ZELLSPA ist berechtigt, Gegenstände vor Betreten der Druckkammer zu kontrollieren oder deren Mitnahme zu untersagen.
ZELLSPA behält sich das Recht vor, Klienten bei Missachtung der Sicherheitsvorschriften oder bei wiederholten bzw. schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung von der Behandlung auszuschliessen oder eine Behandlung aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
a) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der über die Website oder andere Kommunikationskanäle bereitgestellten Informationen übernimmt ZELLSPA keine Gewähr. ZELLSPA haftet nicht für Schäden, die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme entstehen.
b) ZELLSPA haftetausschliesslichfür direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von ZELLSPA verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Klienten übernimmt ZELLSPA keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von ZELLSPA vorliegt.
c) Höhere Gewalt
Kann ZELLSPA ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs (insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle oder technische Störungen) nicht oder nur teilweise erfüllen, haftet ZELLSPA nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Leistungsausfälle.
ZELLSPA informiert den Klienten innerhalb angemessener Frist über solche Ereignisse, sofern dies möglich und zumutbar ist.
d) Sämtliche Beratungen und Behandlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung anerkannten Stand von Wissenschaft und Praxis.
Die von ZELLSPA angebotenen Leistungen dienen der Regeneration und ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Medizinische Abklärungen, Diagnosen sowie Vor- und Nachkontrollen liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Klienten bzw. der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.
Trotz sorgfältiger Durchführung kann kein bestimmter Behandlungserfolg garantiert werden. Der Behandlungserfolg hängt insbesondere von den individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen des Klienten sowie der konsequenten Durchführung der Therapie und der Einhaltung der empfohlenen Vor- und Nachsorgemassnahmen ab.
Der Klient verpflichtet sich, sämtliche für die Behandlung relevanten Angaben, insbesondere zu seinem Gesundheitszustand, bestehenden Erkrankungen, Medikamenten, Schwangerschaften sowie weiteren sicherheitsrelevanten Umständen vollständig und wahrheitsgetreu mitzuteilen. Veränderungen des Gesundheitszustandes während einer laufenden Behandlung sind ZELLSPA unverzüglich mitzuteilen.
Während der Behandlung auftretende Beschwerden oder ungewöhnliche Symptome, insbesondere Ohrenschmerzen, anhaltende Druckausgleichsprobleme, Schwindel, Übelkeit, Atembeschwerden, Schmerzen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen, sind dem ZELLSPA-Personal unverzüglich mitzuteilen. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Die Hyperbare Sauerstofftherapie erfordert einen ausreichenden Druckausgleich der Ohren und Nasennebenhöhlen. Trotz sorgfältiger Einweisung, individuell angepasster Druckaufbaugeschwindigkeit und fachgerechter Begleitung können druckbedingte Beschwerden oder Verletzungen (Barotraumata) im Einzelfall auftreten. Diese hängen unter anderem von den individuellen anatomischen und gesundheitlichen Voraussetzungen des Klienten sowie dessen Fähigkeit zum Druckausgleich ab. Soweit gesetzlich zulässig übernimmt ZELLSPA hierfür keine Haftung, sofern keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung von ZELLSPA vorliegt.
Für Schäden oder Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet mitgeteilten Angaben oder auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Klienten beruhen, übernimmt ZELLSPA keine Haftung.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Behandlungserfolg sowie auf ergänzende Behandlungen oder Nachbehandlungen besteht nicht.
ZELLSPA behält sich das Recht vor, Behandlungen aus medizinischen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen jederzeit abzulehnen, zu verschieben oder abzubrechen, sofern dies im Interesse der Sicherheit des Klienten, anderer Klienten oder des ordnungsgemässen Betriebs erforderlich erscheint.
ZELLSPA übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Klienten bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen Sicherheitsvorschriften, die Hausordnung oder diese AGB von der Behandlung auszuschliessen oder des Studios zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gebuchter Leistungen besteht in solchen Fällen nicht.
ZELLSPA erhebt, bearbeitet und speichert personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses, der Behandlung und der Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Der Klient erklärt sich damit einverstanden, dass ZELLSPA personenbezogene Daten sowie gesundheitsbezogene Angaben bearbeitet, soweit dies für die Durchführung der Behandlung, die Dokumentation des Therapieverlaufs, die Terminverwaltung, die Rechnungsstellung sowie die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
ZELLSPA kann vollständig anonymisierte Fallbeispiele oder Therapieverläufe zu wissenschaftlichen, statistischen oder Informationszwecken verwenden, sofern dabei kein Rückschluss auf die Identität des Klienten möglich ist.
Die Veröffentlichung von Fotos, Videos, Audioaufnahmen, Testimonials oder sonstigen personenbezogenen Informationen zu Marketing-, Kommunikations- oder Referenzzwecken erfolgt ausschliesslich mit der vorgängigen ausdrücklichen Einwilligung des Klienten. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Weitere Informationen über die Bearbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der betroffenen Personen sowie die Datenschutzbestimmungen sind in der Datenschutzerklärung von ZELLSPA geregelt. Diese bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB und ist in der jeweils aktuellen Fassung unter www.zellspa.ch/datenschutzvereinbarung abrufbar.
Zur Durchführung der vereinbarten Behandlungen ist ZELLSPA auf die Bearbeitung gesundheitsbezogener Daten der Klienten angewiesen. Soweit Mitarbeitende von ZELLSPA einem gesetzlichen Berufsgeheimnis (insbesondere gemäss Art. 321 StGB) unterstehen, entbindet der Klient diese ausdrücklich vom Berufsgeheimnis, soweit dies für die Durchführung der Behandlung, die interne Dokumentation, die Qualitätssicherung sowie die administrative Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Die Entbindung gilt ausschliesslich im hierfür erforderlichen Umfang und berechtigt nicht zur Weitergabe von Gesundheitsdaten an Dritte, sofern hierfür keine gesetzliche Grundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung des Klienten vorliegt.
Grundsatz
Die Hyperbare Sauerstofftherapie erfolgt in der Regel im Rahmen strukturierter Therapieprotokolle mit mehreren aufeinander abgestimmten Behandlungseinheiten. Mit der Buchung eines Packages reserviert ZELLSPA für den Klienten über einen längeren Zeitraum feste Behandlungskapazitäten und hält diese exklusiv frei. Dadurch können diese Therapieplätze während dieser Zeit nicht an andere Klienten vergeben werden.
Die Verpflichtung zur vollständigen Vorauszahlung dient der Sicherstellung einer verlässlichen Therapieplanung, einer fairen Vergabe der verfügbaren Behandlungskapazitäten sowie der Durchführung der vereinbarten Therapieprotokolle.
a) Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und enthalten, sofern anwendbar, die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.).Massgebendsind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise gemäss Website oder individueller Offerte. ZELLSPA behält sich das Recht vor, Preise jederzeit anzupassen.
b) Vor Therapiebeginn empfiehlt ZELLSPA ein kostenloses persönliches Erstgespräch oder einenVideocall. Auf Wunsch kann eine kostenpflichtige Probesession durchgeführt werden. Entscheidet sich der Klientanschliessend für ein Therapie-Package, kann der Preis der Probesession auf Wunsch auf das erste Package angerechnet werden.
c) Die Bezahlung erfolgt über die von ZELLSPA angebotenen Zahlungsmittel. ZELLSPA behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden jederzeit anzupassen oder im Einzelfall nicht anzubieten. Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu begleichen.
d) Der Vertrag kommt mit der Buchung und deren Annahme durch ZELLSPA zustande. Sämtliche gebuchten Leistungen, Packages sowie reserviertenTermine sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – vollständig im Voraus zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Buchung online, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort erfolgt.
e) Packages werden als vergünstigte Gesamtleistung angeboten. Der reduzierte Paketpreis setzt voraus, dass das gesamte Package verbindlich gebucht und – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – vollständig vor Therapiebeginn bezahlt wird.
Ein gebuchtes Package stellt eine eigenständige Gesamtleistung dar. Eine nachträgliche Umwandlung in kleinere Packages, Einzelsessions oder eine rückwirkende Anpassung des Paketpreises ist ausgeschlossen.
Eine Reservation von Terminen innerhalb eines Packages erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang des gesamten Packages.
Ratenzahlungen oder andere Zahlungserleichterungen werden ausschliesslich in begründeten Ausnahmefällen und nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von ZELLSPA gewährt. Solche Ausnahmen stellen freiwillige Kulanzleistungen dar und ändern weder den Umfang des gebuchten Packages noch den vereinbarten Paketpreis, die Stornobedingungen oder die Zahlungspflicht. Die Gewährung einer Ratenzahlung oder sonstigen Zahlungserleichterung begründet keinen Anspruch auf eine anteilige Inanspruchnahme oder Bezahlung des Packages.
f) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Packages ab Kaufdatum 24 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht bezogene Behandlungseinheiten. In begründeten Ausnahmefällen kann ZELLSPA die Gültigkeitsdauer nach eigenem Ermessen verlängern. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nichtg
f) Eine Terminreservation wird erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich. Bis zum vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Behandlungstermin. ZELLSPA ist berechtigt, nicht fristgerecht bezahlte Reservationen freizugeben und anderweitig zu vergeben.
h) Kommt es zu einer Rückbelastung (Chargeback) oder schlägt eine Zahlung fehl, ist ZELLSPA berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Kosten, Gebühren und Bankspesen dem Klientenweiterzuverrechnen.
i) Gerät der Klient mit einer Zahlung in Verzug, erhält er eine Zahlungserinnerung. Für jede weitere Mahnung kann ZELLSPA eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– erheben.
j) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist ZELLSPA berechtigt,
k) Bereits bezahlte Leistungen, Packages und Guthaben werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Sie können nach vorgängiger Zustimmung von ZELLSPA auf eine andere Person übertragen werden. In begründeten medizinischen Ausnahmefällen kann ZELLSPA nach eigenem Ermessen eine individuelle Kulanzlösung anbieten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
l) ZELLSPA behält sich das Recht vor, sämtliche Leistungenausschliesslichgegen Vorauszahlung zu erbringen.
a) ZELLSPA legtgrossenWert auf eine umfassende, transparente und verständliche Aufklärung ihrer Klienten. Vor Beginn einer Behandlung empfiehlt ZELLSPA ein kostenloses persönliches Einführungsgespräch (persönlich oder per Videocall), in welchem der Klient über den Ablauf der Behandlung, mögliche Risiken und Nebenwirkungen sowie die Therapieplanung informiert wird. Auf Wunsch kann eine kostenpflichtige Probesession durchgeführt werden.
Zur Erzielung eines optimalen Therapieerfolgs werden in der Regel Therapie-Packages mit mehreren aufeinander abgestimmten Behandlungseinheiten empfohlen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Einzelbehandlungen durchgeführt werden.
Der erste Behandlungstermin eines neuen Klienten ist eine Einführungssession. Diese umfasst insbesondere die Erklärung der Sicherheitsvorschriften, die Einweisung in die Druckkammer, die individuellen Komforteinstellungen (u. a. Kissen, Licht, Temperatur, Druckauf- und Druckabbau sowie Maskennutzung) sowie eine erste Therapiesession mit individuell festgelegtem Druckprofil. Der Klient bestätigt, über die Therapie, die Sicherheitsvorschriften sowie mögliche Risiken und Nebenwirkungen informiert worden zu sein und Gelegenheit gehabt zu haben, Fragen zu stellen.
ZELLSPA behält sich vor, Therapieprotokolle, Behandlungsabläufe, Geräte, technische Einstellungen sowie organisatorische Prozesse entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft, medizinischen Erkenntnissen oder aus Sicherheitsgründen anzupassen, sofern dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
b) Kann ein vereinbarter Beratungs- oder Behandlungstermin nicht wahrgenommen werden, ist dieser spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin über das Online-Buchungsportal oder schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) abzusagen. Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, gelten die nachstehenden Regelungen.
Kurzfristige Absagen einer Behandlung gelten grundsätzlich als No-Show. Der betreffende Termin verfällt und gilt als bezogen, da dieser exklusiv reserviert wurde und die entsprechenden Personal- und Infrastrukturkosten unabhängig von der Durchführung anfallen.
Kann der ursprünglich reservierte Termin trotz kurzfristiger Absage anderweitig vergeben werden, wird der Termin nicht verrechnet.
Um dennoch lösungsorientiert und kulant zu handeln, kann ZELLSPA in begründeten Ausnahmefällen folgende Kulanzregelung gewähren: Es wird eine Umtriebsgebühr von CHF 120.– erhoben. Der verbleibende Wert des Termins wird als Guthaben gutgeschrieben und kann innerhalb von 14 Tagen bei einem zusätzlich neu gebuchten Termin angerechnet werden. Dieses Guthaben kann ausschliesslich am Ende des ursprünglich gebuchten Packages eingelöst werden. Eine Verwendung innerhalb des laufenden Packages, als Ersatz für bereits vereinbarte Termine oder zur Reduktion der Zahlungspflicht des gebuchten Packages ist ausgeschlossen. Bitte sprechen Sie ZELLSPA vor der Buchung eines zusätzlichen Termins aktiv auf das Guthaben an.
Die Gewährung einer Kulanzregelung erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
c) Für Therapie-Packages oder andere Serientermine mit mehreren aufeinander abgestimmten Behandlungseinheiten ist eine kurzfristige Nachbesetzung einzelner Termine häufig nicht möglich. Deshalb gelten die vorstehenden Stornierungsbedingungen auch für sämtliche Behandlungseinheiten innerhalb eines gebuchten Packages. Bereits erworbene Packages werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, können jedoch nach vorgängiger Zustimmung von ZELLSPA auf eine Drittperson übertragen werden.
d) Erscheint der Klient verspätet zu einem vereinbarten Termin und kann die Behandlung deshalb nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, gilt die Behandlungseinheit als bezogen. Eine Verlängerung oder Verschiebung des Behandlungsendes ist aufgrund der nachfolgenden Terminplanung ausgeschlossen.
Muss eine Behandlung aufgrund des Gesundheitszustandes des Klienten aus medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen abgebrochen oder verschoben werden, bleibt der Vergütungsanspruch von ZELLSPA grundsätzlich bestehen. ZELLSPA prüft in solchen Fällen eine angemessene Kulanzlösung nach pflichtgemässem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf einen Ersatztermin, eine Rückerstattung oder eine Entschädigung besteht nicht.
e) Muss ZELLSPA einen Behandlungstermin aus organisatorischen, technischen, medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen verschieben, absagen oder unterbrechen, bemüht sich ZELLSPA, dem Klienten innert angemessener Frist einen Ersatztermin anzubieten.
Weitergehende Ansprüche des Klienten, insbesondere auf Schadenersatz, Entschädigungen oder den Ersatz von Reise-, Unterkunfts-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Sämtliche auf der Website sowie in anderen von ZELLSPA veröffentlichten Medien (insbesondere Broschüren, Dokumentationen, Vorträgen, Präsentationen, Social-Media-Kanälen, Bildern, Videos, Texten, Grafiken, Logos und sonstigen Inhalten) veröffentlichten Informationen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und stehen, sofern nicht anders gekennzeichnet, im Eigentum von ZELLSPA oder des jeweiligen Rechteinhabers.
Jede Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Verbreitung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung dieser Inhalte – auch auszugsweise – bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von ZELLSPA bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.
Die gesetzlichen Urheber- und Nutzungsrechte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag mit der ZELLSPA ist der Sitz von ZELLSPA.
Der Klient erklärt sich damit einverstanden, dass für seine Einverständniserklärung und allfällige weitere Erklärungen gegenüber der ZELLSPA seine digitale Unterschrift der handschriftlichen Unterschrift entspricht.
Behandlungseinheit
Eine Behandlungseinheit bezeichnet eine einzelne, gemäss dem vereinbarten Therapieprotokoll durchgeführte oder gemäss diesen AGB als bezogen geltende Therapiesession.
Package
Ein Package ist eine im Voraus vereinbarte Anzahl von Behandlungseinheiten zu einem vergünstigten Gesamtpreis. Es stellt eine eigenständige Gesamtleistung dar und unterliegt den in diesen AGB geregelten Zahlungs-, Stornierungs- und Kulanzbedingungen.
Buchungsart «Standard»
Die Behandlung findet in einer gemeinsam genutzten Druckkammer statt. Beide Plätze können unabhängig voneinander belegt werden. Komforteinstellungen wie Licht, Unterhaltung oder die Nutzung elektronischer Geräte richten sich, soweit erforderlich, nach den medizinischen oder therapeutischen Bedürfnissen des jeweils sensibleren Klienten.
Buchungsart «Exclusive»
Die Druckkammer steht dem Klienten während der gebuchten Behandlungseinheit exklusiv zur Verfügung.
Buchungsart «Tandem»
Zwei Klienten buchen die Behandlung gemeinsam und absolvieren sämtliche Behandlungseinheiten gleichzeitig in derselben Druckkammer. Erscheint einer der beiden Klienten nicht zum vereinbarten Termin oder wird die Behandlung ohne fristgerechte Abmeldung nicht angetreten, gilt die Behandlungseinheit für beide Klienten als bezogen, sofern ZELLSPA keine abweichende schriftliche Vereinbarung trifft.
Starter Package
Das Starter Package umfasst die ersten Behandlungen neuer Klienten und dient der schrittweisen Gewöhnung an die Hyperbare Sauerstofftherapie sowie der individuellen Anpassung des Therapieprotokolls und der persönlichen Einstellungen. Umfang und Ausgestaltung können von ZELLSPA entsprechend medizinischen, therapeutischen oder betrieblichen Erfordernissen angepasst werden.
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